Kontakt + Konto

Finanzierung und Zuschussmodalitäten

 

 

Inhaberin: Melanie Zveglic
Dickelsbachstr. 11,
47053 Duisburg

Mobil D.: 0173 291 46 54
Mobil Sp.: 0034 - 678 19 20 96
Mailbox: 0 20 66 - 46 03 85
E-mail:
team@tohuwabohu-tours.de
,
melanie@tohuwabohu-tours.de

  

Bankverbindung
Sparkasse Duisburg
Inhaber: Tohuwabohu-Tours
Konto-Nr.: 200 099 000
BLZ: 350 500 00


Wir bitten um Verständnis, dass bei Verhinderung die anteiligen Kosten für Transport und Unterkunft in Rechnung gestellt werden. Ihr könnt jederzeit von der Freizeit zurücktreten, es erfordert eine schriftliche Rücktrittserklärung.
Die Aufwendungen schlüsseln sich in Prozenten wie folgt auf:

- bis 6 Monate vor Reisebeginn: 20%
- bis 8 Wochen vor Reisebeginn: 50%
- bis 30Tage vor Reisebeginn: 70%
- bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80%
- bis 5 Tage vor Reisebeginn: 90%
- bis 1 Tag vor Reisebeginn: 100%

Sofern Ihr den Urlaub nicht antretet und uns keine zeitige Rücktrittserklärung schickt, müssen wir Euch den vollen Reisepreis in Rechnung stellen.Wir behalten uns vor, bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, welche wir jeweils in unserem Prospekt der entsprechenden Freizeit erwähnen, den Urlaub nicht stattfinden zu lassen. Wir verpflichten uns unverzüglich nach Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Urlaubern schriftlich Bescheid zu geben und werden natürlich unverzüglich den Reisebetrag zurückerstatten.

Bei Teilnehmern mit erforderlicher Einzelbetreuung werden wir den jeweiligen Urlaubsbetrag unter Absprache erhöhen.

Zuschussmodalitäten

Ein Teil der Reisekosten (Pflegeaufwandskosten)
könnt Ihr bei der Krankenkasse über die Verhinderungspflege abrechnen. (1.470,00 € im Jahr; unser Pflegekostenaufwand beträgt 55,00 € pro Tag). Ihr bekommt von uns einen Bescheid über den Pflegekostenaufwand, den Ihr bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn bei der Krankenkasse einreicht.

Kosten pro Teilnehmer und Verhinderungspflegeanteil für

•La Palma 15 Tage, €1590,00 / €825,00
•Reiten in Leer 15 Tage, €1400,00 / €825,00
•Mallorca 10 Tage, €1490,00 / €550,00

Bei den langen Sommertagen sowie dem japanischen Trommeln über 8 Tage besteht die Möglichkeit bei der Krankenkasse über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz abzurechnen.

Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Seit dem 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, bei Anerkennung einer Pflegestufe zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 460,- EUR jährlich nach dem Pflegeleistungsergänzungs – Gesetz durch die Pflegekasse zu erhalten (§45a SGB XI ff.).
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Reise bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.


Impressum