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Inhaberin:
Melanie Zveglic
Dickelsbachstr. 11,
47053 Duisburg
Mobil D.: 0173 291 46 54
Mobil Sp.: 0034 - 678 19 20 96
Mailbox: 0 20 66 - 46 03 85
E-mail:
team@tohuwabohu-tours.de,
melanie@tohuwabohu-tours.de
Bankverbindung
Sparkasse Duisburg
Inhaber: Tohuwabohu-Tours
Konto-Nr.: 200 099 000
BLZ: 350 500 00
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Wir
bitten um Verständnis, dass bei Verhinderung die anteiligen Kosten
für Transport und Unterkunft in Rechnung gestellt werden. Ihr
könnt jederzeit von der Freizeit zurücktreten, es erfordert
eine schriftliche Rücktrittserklärung.
Die Aufwendungen schlüsseln sich in Prozenten wie folgt auf:
- bis 6 Monate vor Reisebeginn: 20%
- bis 8 Wochen vor Reisebeginn: 50%
- bis 30Tage vor Reisebeginn: 70%
- bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80%
- bis 5 Tage vor Reisebeginn: 90%
- bis 1 Tag vor Reisebeginn: 100%
Sofern Ihr den Urlaub nicht antretet und uns keine zeitige Rücktrittserklärung
schickt, müssen wir Euch den vollen Reisepreis in Rechnung stellen.Wir
behalten uns vor, bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, welche wir
jeweils in unserem Prospekt der entsprechenden Freizeit erwähnen, den
Urlaub nicht stattfinden zu lassen. Wir verpflichten uns unverzüglich
nach Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Urlaubern schriftlich Bescheid
zu geben und werden natürlich unverzüglich den Reisebetrag zurückerstatten.
Bei
Teilnehmern mit erforderlicher Einzelbetreuung werden wir den jeweiligen
Urlaubsbetrag unter Absprache erhöhen.
Zuschussmodalitäten
Ein
Teil der Reisekosten (Pflegeaufwandskosten)
könnt Ihr bei der Krankenkasse über die Verhinderungspflege
abrechnen. (1.470,00 € im Jahr; unser Pflegekostenaufwand beträgt
55,00 € pro Tag). Ihr bekommt von uns einen Bescheid über den
Pflegekostenaufwand, den Ihr bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn
bei der Krankenkasse einreicht.
Kosten
pro Teilnehmer und Verhinderungspflegeanteil für
•La Palma 15 Tage, €1590,00 / €825,00
•Reiten in Leer 15 Tage, €1400,00 / €825,00
•Mallorca 10 Tage, €1490,00 / €550,00
Bei den langen Sommertagen sowie dem japanischen Trommeln über 8
Tage besteht die Möglichkeit bei der Krankenkasse über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz
abzurechnen.
Leistungen
nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Seit
dem 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, bei Anerkennung einer Pflegestufe
zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 460,- EUR jährlich nach
dem Pflegeleistungsergänzungs – Gesetz durch die Pflegekasse
zu erhalten (§45a SGB XI ff.).
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Reise bei Ihrer zuständigen
Krankenkasse.
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